top of page

Parkerleichterungen - Neuerungen in Formularen


Durch die neuen Anwendungshinweise vom Bayerischen Staatsministerium des Innern ist nun eine neue Regelung für Menschen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung geschaffen worden. Diese haben die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall zu beantragen das unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt wird.



Dazu werden drei neue Formular nötig, die wir für Sie vorbereiten: - Antrag für Menschen mit vorübergehende Gehbehinderung - Ausnahmegenehmigung für Menschen mit vorübergehende Gehbehinderung - Nachweisdokument für den PKW


Zusätzlich haben sich durch die neuen Anwendungshinweise Änderungen in den Anträgen EU und BRD ergeben.


Auch hier bieten wir Ihnen die geänderten Formulare an: - Antrag für schwerbehinderte Menschen (EU Parkausweis) - Antrag für besondere Gruppen schwerbehinderte Menschen (BRD Parkausweis)


Damit Sie immer den Ablauf und die Voraussetzungen für die einzelnen Parkerleichterungen zur Hand haben oder Ihre Urlaubsvertretung schnell erkennen kann bei welchen Voraussetzungen welcher Parkausweis Anwendung findet, haben wir für Sie je eine Bearbeitungsmatrix EU/BRD/VAG) entwickelt.


Wir empfehlen je eine Matrix mit zu bestellen.

Wir überarbeiten gerade die notwendigen Formulare und freuen uns über Ihren Auftrag!

Übersenden Sie uns den bereitgestellten Bestellschein – rufen Sie uns an oder mailen Sie uns!

Gerne beraten wir Sie – auch zu unserem Parkausweisprogramm „Trumpf“, in welches wir die neue Möglichkeit einpflegen werden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihren Auftrag!


bottom of page